Bedingungen

Im Preis enthalten sind:

 

Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von der gebuchten Fahrzeugklasse ab und laut nachfolgender Tabelle berechnet. Für den Fall, dass die Vollkaskoversicherung (CDW) für die Stornierung der Selbstbeteiligung nicht abgeschlossen wird, kann Formentor Rent a Car dem Kunden als Garantiekaution die folgenden Beträge je nach Fahrzeuggruppe in Rechnung stellen:

 

 

Diese Deckung umfasst keine Schäden an Fenstern, Reifen, Rädern, Fahrgestellen, Innendecken und Spiegeln.

 

Extras

Zusatzversicherung CDW zur Stornierung der Selbstbeteiligung. Der Kunde kann die Versicherungsprämie für die Gruppe das Fahrzeug Gebühr zahlen.

 

Mieten von 1 bis 5 Tagen:

o Gruppen A, B, C, CC, C1: 12 €

o Gruppen D, DV, D1, EE, F, G: 14 €

o Gruppen H, J, K, L, M: 16 €

o Gruppen Q: 19 €

 

Mieten von 6 oder mehr Tagen:

o Gruppen A, B, C, CC, C1: 7 €

o Gruppen D, DV, D1, EE, F, G: 9 €

o Gruppen H, J, K, L, M: 10 €

o Gruppen Q: 12 €

 

Diese Deckung umfasst keine Schäden an Fenstern, Reifen, Rädern, Fahrgestellen, Innendecken und Spiegeln.

 

Zusätzliche Fahrer: €4/Tag 

 

Zusatzversicherung “Young driver” für Fahrer zwischen 21 – 23 Jahren: €8/Tag

In diesem Fall ist es nicht möglich die Selbstbeteiligung zu stornieren und es können nur die Fahrzeuggruppen A, B, C, gemietet werden.

 

Weitere Extras wie Navigationsgerät, Kindersitze, usw., deren Preise bei der Reservierung angezeigt werden. 

 

Nicht im Versicherungsschutz enthalten: 

Diese Fälle gehen voll zu Lasten des Kunden:

 

 

 Kreditkarten

Wir akzeptieren VISA, Mastercard. AmericanExpress ab 350 Euro. Sowohl die Selbstbeteiligung, als auch die Zusatzversicherung CDW zur Stornierung müssen per Kreditkarte abgerechnet werden. Wenn der Kunde eine Vollkaskoversicherung (CDW) abschließt, ist die Zahlung per Debit karte zulässig.

 

Notfalldienst

24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr.

 

Tankregelung

Wir bieten das Fahrzeug mit einem Benzinstand an, der im Voraus aufgeladen werden kann, oder, wenn der Kunde es wünscht, kann er das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstoff zurückgeben, mit dem es geliefert wurde. Andernfalls wird der Kunde die Menge an Kraftstoff bezahlen, die nicht getankt hat:

 

GRUPPE: A, B: 80 €

GRUPPE: C, CC, C1, J: 85 €

GRUPPE: D, DV, D1, EE, F, G, K: 90 €

GRUPPE: H, M: 100 €

GRUPPE: L, Q: 120 €

Die Preise können ohne Vorankündigung geändert werden und richten sich nach den aktuellen Kraftstoffpreisen.

 

Strafzettel

Formentor Rent a Car berechnet dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 Euro (inkl. MwSt.) bei jeder Strafzettel die der Kunde bekommen hat und auf versuch das Formentor Rent a Car dieses abhandelt. Zudem sind wir gesetzlich verpflichtet, den zuständigen Behörden die Daten der Person zu übermitteln, die das Fahrzeug zum entsprechenden Zeitpunkt gemietet hat. Diese Gebühr beinhaltet nicht die Begleichung des Strafzettels. Dieser ist durch den Kunden direkt an die zuständige Behörde zu bezahlen.

 

Falsche Abgabe des Fahrzeugs

Kunden, die das Fahrzeug bei der Abgabe an einem anderen Ort abstellen, als im Vertrag vereinbart, kommen für zusätzlich entstehende Kosten auf. Da es sich dabei um einen Vertragsbruch handelt, fällt - neben der täglichen Mietgebühr - auch noch eine Strafe in Höhe von 30,25 Euro (inkl. MwSt.) pro Tag an.

 

Einschränkungen

 

Reinigung

Im Mietpreis enthalten ist die Standardreinigung des Fahrzeugs. Bei extrem stark verschmutzten Fahrzeugen sehen wir uns gezwungen eine Sonderreinigung durchzuführen. Formentor Rent a Car wird diese dem verursachenden Kunden mit 95€ in Rechnung stellen.

Es ist gesetzlich verboten, im Inneren des Fahrzeugs zu rauchen. Wenn Sie sich nicht an das Gesetz halten, wird eine Gebühr von 45 Euro erhoben.

 

Rückgabe des Fahrzeugs am Flughafen

Die Lieferung und der Lieferservice am Flughafen sind ab 7 Tagen Mietdauer kostenfrei. Der Kunde muss nur das Parkticket bei der Übernahme zahlen. Formentor Rent a Car übernimmt die Kosten für das Parkticket, wenn der Kunde das Fahrzeug zur vertraglich vereinbarten Zeit am Flughafen abgibt. 

 

 

VERTRAGSBEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN

Durch den vorliegenden Vertrag vermietet DER VERMIETER das auf der Vorderseite von diesem Dokument beschriebene Fahrzeug DEM MIETER zu den auf dieser Vorderseite aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen sowie jene, die in eventuell vorhandenen Anhängen aufgeführt sind. Der Mieter übernimmt die besonderen Tarifbedingungen, die zu diesem Zeitpunkt berechnet werden und erklärt, alle technischen Charakteristiken des verliehenen Fahrzeuges zu kennen, besonders die Kapazität des Kofferraums. Das gründliche Lesen dieses Vertragtextes liegt in seiner Verantwortung und jegliche Unstimmigkeit oder Nichteinverständnis muss vor Leistung seiner Unterschrift bekundet werden. Der vorliegende Vertrag ist mit all seinen Auswirkungen ab dem 15. September 2011 gültig.

1 – ÜBERGABE DES FAHRZEUGS

 Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug in sauberem und korrekt funktionierendem Zustand und ohne Mängel, mit vollständiger Dokumentation, mit einem Schlüsselset, Sicherheitswesten, Warndreiecken und Werkzeugen. Diese Elemente müssen vom Mieter überprüft werden, sodass er jegliche Mängel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe melden kann. Falls Zubehör und in erster Linie Kindersitze gemietet werden, muss der Mieter den perfekten Zustand dieser überprüfen. Der Mieter enthebt den Vermieter von jeglicher Haftung für falsche Installation oder unsachgemäßen Gebrauch des Gemieteten. Der Mieter muss den Mietvertrag jederzeit bei sich tragen. Die Vermietung des Fahrzeugs versteht sich ab Tag und Uhrzeit, an denen das Mietverhältnis beginnt, bis zur Rückgabe des Fahrzeugs, dies bedeutet, soweit nicht anders ausdrücklich zwischen beiden Seiten vereinbart, der letzte Tag um 19.00 Uhr.

 2. – FAHRZEUGNUTZUNG.

 Der Mieter verpflichtet sich:

A) Nicht zu Rauchen. Es ist Komplet verboten im Fahrzeug zu Rauchen.

B) Keine Personen oder Warengüter zu befördern, oder es zu einem anderen Nutzungszweck zu verwenden, der direkte oder indirekte Untervermietung des Fahrzeugs bedeutet.

C) Nicht zu erlauben, dass andere Personen das Fahrzeug steuern, außer dem Mieter selbst, oder Personen, die ausdrücklich auf der Vertragsrückseite bevollmächtigt sind, deren Mindestalter 23 Jahre beträgt und die Inhaber eines gültigen Führerscheins sein müssen, in dessen Besitz sie mindestens zwei Jahre sein sollten.

D) Das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Müdigkeit oder im Krankheitszustand, die Fahruntüchtigkeit verursachen, zu benutzen.

E) Das Fahrzeug nicht zum Abschleppen oder Anschieben anderer Fahrzeuge oder Anhänger zu benutzen.

F) Nicht mit dem Fahrzeug an Wettrennen oder anderen Sportveranstaltungen oder Rallyes, Fahrertrainings jeglicher Art, offiziell oder inoffiziell, noch an Widerstandsproben für Zubehörmaterialien oder Produkte für Autos teilzunehmen.

G) Nicht den Kilometerzähler zu entfernen oder zu manipulieren, wobei er unverzüglich jeden Mängel von diesem dem Verleiher melden muss.

H) Nicht mehr Mitfahrer, als die vom Fahrzeughersteller ausgewiesenen oder vom Gesetz vorgeschriebenen, mitzuführen.

I) Keine Überfahrten zwischen den Inseln oder außerhalb zu realisieren, außer wenn er eine schriftliche Genehmigung dafür vom Vermieter erhalten hat.

J) Mit dem Fahrzeug keine leicht entzündlichen, gefährlichen, radioaktiven, giftigen und/oder gesundheitsschädigenden Stoffe zu befördern.

K) Keine Warengüter zu befördern, die die Angaben von Gewicht, Anzahl und/oder Abmessung der Fahrerlaubnis und/oder des technischen Datenblatts des Fahrzeugs überschreiten, noch lebende Tiere, außer Haustieren, ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters.

L) Nicht außerhalb des Straßennetzes oder auf nicht asphaltierten oder nicht für Fahrzeuge geeigneten Straßen zu fahren, die Schaden an der Unterseite der Karosserie oder andere Störungen verursachen können. Die Reparationskosten fallen zulasten des Mieters.

M) Das Fahrzeug abzuschließen, an geeigneten und sicheren Orten abzustellen, wenn es nicht benutzt wird und die Fahrzeugdokumentation im Innern zu lassen.

N) Das Fahrzeug sobald wie möglich anzuhalten, falls jegliche Zeichen einer Funktionsanomalie des Fahrzeugs auftreten, worüber der Verleiher unverzüglich informiert werden muss.

3-RESERVIERUNG - STORNIERUNG – KAUTION

Die Reservierungen beziehen sich auf Fahrzeugkategorien, sodass sich kein Anspruch auf Zuteilung von bestimmten Modellen in den jeweiligen Kategorien ergibt. Der Vermieter erhält die Reservierung bis zu 60 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit aufrecht und ist nicht verpflichtet, den Service zu den paktierten Bedingungen nach Ablauf dieser Frist zu leisten. Ausgenommen davon sind Reservierungen, deren Übergabe an Flughäfen oder Häfen stattfindet, in Fällen von Verspätungen, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind. Bei allen Reservierungen kann eine Kaution in Höhe des doppelten Mietbetrages gefordert werden, welche jegliche Haftung oder Verpflichtung des Mieters gegenüber des Vermieters mit einem Mindestbetrag von 900 € gewährleistet. Der Vermieter hat trotz dieser Kaution das Recht, Beträge einzufordern, die den Kautionsbetrag überschreiten.

Stornierungen ohne Vertragsstrafe müssen mit einer Frist von mindestens 96 Stunden vor Anreisebeginn erfolgen, der am ersten Tag um 8:00 Uhr bekannt gegeben wird. Ansonsten gilt:

- Zwischen 72 und 48 Stunden werden 25 % des vereinbarten Gesamtpreises vergütet.

- Zwischen 48 und 24 Stunden werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises vergütet.

- Weniger als 24 Stunden werden 100 % des gesamten vereinbarten Preises bezahlt.

 

4 –BERECHTIGUNG BEI BELASTUNG VON BETRÄGEN MIT KREDIT- UND/ODER DEBITKARTEN

Durch Mitteilung von Daten der Kredit- und/oder Debitkarten zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses bevollmächtigt der Mieter den Vermieter, auf derselbigen das Guthaben für Beträge zu belasten, die sich aus der Mietreservierung, Kaution und anderen Kosten sowie aufgenommenen Haftungen zu Bedingungen ergeben, die aus dem Verhältnis des Mietvertrags hervorgehen. Nach Reservierungsbestätigung durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, die Kredit- und/oder Debitkarte mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Miete zu belasten, einschließlich gewünschter Zusatzleistungen. Der Mietvertrag ist unwirksam im Fall, dass es nicht möglich sein sollte, die Karten mit diesen Beträgen zu belasten. Die Endabrechnung des Mietvertrages erfolgt beim Übergabe des Fahrzeuges und nach Überprüfung dessen Zustands durch Personal des Vermieters. Die Endabrechnung erfolgt über die vom Mieter angegebenen Zahlungsmittel.

5. FAHRZEUGRÜCKGABE.

Das Unternehmen hat sich verpflichtet, mit der Kunde die fahrzeugstatus zu Überprüfen und eine Kopie der Überprüfung zu geben, in dem das Vorhandensein oder Fehlen von Schäden und Detail angegeben sind.

Das Fahrzeug wird an Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben, die auf der Rückseite dieser Unterlagen angegeben sind. Jegliche Änderung muss zuvor vom Vermieter genehmigt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung ermächtigt den Vermieter, das Fahrzeug ohne Vorankündigung zu übernehmen oder es rechtlich zu beanspruchen, wobei die in diesen Fällen entstandenen Kosten für die Wiederbeschaffung vom Mieter getragen werden müssen. Reinigung, Im Mietpreis enthalten ist die Standardreinigung des Fahrzeugs. Bei extrem stark verschmutzten Fahrzeugen sehen wir uns gezwungen eine Sonderreinigung durchzuführen. Formentor Rent a Car wird diese dem verursachenden Kunden mit 95€ in Rechnung stellen.

In gleicher Weise ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug jederzeit im Verlauf des Vertragzeitraums einzufordern, wenn dessen Nutzung gegen das Vereinbarte verstoßen sollte. Die Laufzeit der Vermietung wird nur beendet, wenn das Fahrzeug und die Schlüssel dem Vermieter übergeben werden. Das Einbehalten des Fahrzeugs durch den Mieter über das vereinbarte Datum hinaus und ohne Einverständnis des Vermieters kann vom Vermieter als Entwendung des Fahrzeugs betrachtet werden und zu einer Anzeige bei den zuständigen Behörden führen. Bei Fahrzeugrückgabe als Beendigung des Vermietung, bei dessen Inspektion der Mieter aus ihm zuzuschreibenden Gründen nicht anwesend ist, sowie Briefkasteneinwurf, oder Nicht-Verfügbarkeit, oder Rückgabe außerhalb der Büroöffnungszeiten des Vermieters, oder an einem anderen nicht vom Unternehmen bestimmten Ort, und falls Schäden am Fahrzeug oder unüblicher Schmutz festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Schäden und/oder Arbeiten, die die Inspektion durch Personal des Vermieters in seiner Abwesenheit verursacht, und übernimmt ausdrücklich die Lastschriften, mit der seine Kredit- und/oder Debitkarte oder vereinbartes Zahlungsmittel belastet werden könnten. Bei Verzug der Fahrzeugrückgabe ist der Vermieter berechtigt, den Betrag für einen weiteren Miettag zu berechnen, der alle 24 Stunden bis zur endgültigen Fahrzeugrückgabe erneuert wird. Wenn der Mietvertrag zu einem Sonderpreis festgelegt wurde, so wird im Fall von zusätzlichen Tagen der geltende Normaltarif berechnet.

6.- MIETKOSTEN

Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, dem Vermieter folgende Kosten zu zahlen:

A) Den entstehenden Betrag, der sich aus der Anwendung der im Mietvertrag vereinbarten Tarife ergibt, entsprechend Kaution, Dauer, Versicherung, Selbstbeteilung, zusätzlicher Ausstattung, Treibstoff und ergänzender Service, gemäß den festgelegten Bedingungen, sowie auch Steuern und anwendbare Gebühren.

B) Der Betrag oder Differenzwert für jegliche Ersatzräder, Reifen, Werkzeug, Zubehör oder Radioausstattung, die bei Beendigung des Mietverhältnisses dem Fahrzeug fehlen sollten, oder die durch andere Elemente ersetzt wurden, wobei ausdrücklich erklärt wird, dass jegliches Fehlen oder Austausch nicht von der Versicherungspolice gedeckt wird und der Mieter die Haftung dafür und für die entstandenen Kosten trägt. In gleicher Weise fallen entstandene Kosten für Schäden und verursachte Beeinträchtigungen bei Verlust der Schlüssel oder ähnlichem des Fahrzeugs sowie auch das Abhandenkommen der Unterlagen zulasten des Mieters, dazu zählen auch zurückgelegte Kilometer für Wiederbeschaffung derselbigen.

C) Den entsprechenden Betrag für Bußgelder für jegliche Verstöße gegen die geltende und anwendbare Gesetzgebung, insbesondere die der Straßenverkehrsordnung, die der Mieter während der Nutzung des im Mietvertrag festgelegtes Fahrzeugs begeht, sowie auch die entstehenden Zusatzgebühren bei Verzugszahlung seitens des Mieters sowie gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die dem Vermieter als Folge des vorher Genannten entstehen könnten.

D) Die Reparations- oder Ersatzkosten für Schäden, die außerhalb des Gedeckten liegen, sowie auch für Schäden und Verluste, deren Deckung nicht gehaftet und/oder vom Mieter abgeschlossen wurde, sowie auch die Kosten des Anlagevermögens des Fahrzeugs. Ausgeschlossen von jeder Versicherungsdeckung sind Schäden an Felgen, Radkappen, Reifen und Reifenpannen, Glass, Spiegel und Unterboden, Innendecke von innen und jegliche fehlende oder ausgewechselte oder veränderte Elemente und jegliche Schäden oder Störungen, die durch Nicht-Einhaltung der allgemeinen Bedingungen oder Richtlinien oder geltender Gesetzgebung entstehen.

E) Die Kosten für Transport und Reparation des Fahrzeugs, die durch Gebrauch und Auftanken von ungeeignetem Treibstoff entstehen.

7- KASKOVERSICHERUNG.

Die vom Mieter abgeschlossene Kaskoversicherung deckt den Mieter und die im vorliegenden Vertrag bevollmächtigten Fahrer gegenüber Haftpflicht (Schäden an Dritten) für eine Summe von siebzig Millionen Euro (70.000.000,-€). Als Dritte werden zu Versicherungszwecken weder Ehegatten noch Vor- oder Nachfahren oder Geschwister des Mieters oder des bevollmächtigten Fahrers angesehen, das gilt auch für Geschäftspartner und Personen, die mit demselbigen in Gehalts- oder Abhängigkeitsbeziehung stehen. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Gewährleistung der Kaskoversicherung sind Verluste, Entwendung oder Schäden von Wertsachen, die im Mietfahrzeug befördert werden. Die Haftung des Mieters bezüglich der am Mietfahrzeug verursachten Schäden ist vollständig in den Fällen von Entwendung und Brand gedeckt, vorausgesetzt, dass eine entsprechende Anzeige des Ereignisses vor den zuständigen Behörden vorliegt und ausnahmslose Zusammenarbeit mit diesen geleistet wird. Der Mieter muss in diesem Fall dem Vermieter die Fahrzeugschlüssel sowie eine Kopie der Anzeige übergeben. Die aufkommenden Kosten bei Unfällen sind zulasten des Mieters. Der Mieter ist aufgrund Zahlung der entsprechenden Versicherungsprämie, je nach Tarif, frei von dieser Haftung, nur wenn er zuvor die Zustimmung dieser Pflicht auf der Rückseite des Vertrages unterschrieben hat, die Selbstbeteiligung beinhaltet, falls es diese geben sollte. Die Kaskoversicherung deckt in keinem Fall Unfälle und Schäden, die durch Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen verursacht werden, die die Steuerfähigkeit einschränken, so auch wenn der Fahrer nicht bevollmächtigt ist, das Mietfahrzeug zu führen oder selbst wenn, der Schadensfall durch Nicht-Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages oder der Richtlinien des Straßenverkehrs entsteht.

8.- UNFÄLLE.

Der Mieter verpflichtet sich, das Unternehmen und den Vermieter unverzüglich über Schadensfälle zu informieren, sowie ihnen sofort alle Briefe, Vorladungen oder Bescheide, Berichte, Zeugnisse oder sonstige Dokumente in seinem Besitz mitzuteilen, die sich auf besagten Unfall beziehen, und dem Unternehmen und der Versicherungsgesellschaft vollständige Zusammenarbeit bei der Untersuchung und Verteidigung vor jeglichen Forderungen und Verfahren zu leisten. Im Moment des Unfalls oder Schadenfalls müssen folgende Maßnahmen befolgt werden: a) Keine Schlüsse über Verantwortlichkeit des Tatbestands anerkennen oder vorschnell beurteilen. b) Vollständig alle Daten der Gegenseite zu erhalten, dabei muss der Vordruck befolgt werden, der zusammen mit der Fahrzeugdokumentation übergeben wurde und welcher unverzüglich dem Vermieter übersandt werden muss. Der Vermieter muss bei schweren Unfällen telefonisch benachrichtigt werden, entweder in seinen Büros zu allgemeinen Öffnungszeiten oder über das Notfalltelefon, dessen Nummer bei Mietvertragsabschluss vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. c) Unverzüglich die zuständigen Behörden informieren, wenn die Schuldhaftigkeit bei der Gegenseite liegt. d) Das Fahrzeug nicht verlassen ohne geeignete Maßnahmen zu dessen Schutz und Verwahrung getroffen zu haben. Der Schadensfall bedeutet nicht automatisch die Pflicht des Vermieters, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Ersatz des beschadeten Fahrzeugs ist abhängig von der möglichen Verfügbarkeit eines anderen Fahrzeugs seitens des Vermieters. In diesem Fall muss der Vermieter alles in seiner Macht stehende veranlassen, um diesen Austausch vorzunehmen. Zusammen mit dem Betrag für den entstandenen Schaden besitzt der Vermieter das Recht, aufgrund der Unnutzbarkeit des geschädigten Fahrzeugs vom Mieter entgangenen Gewinn einzufordern.

9.- WARTUNG UND REPARATIONEN.

Der Mieter erhält das Fahrzeug in perfektem und sauberem Zustand und ist verpflichtet, diesen guten Zustand zu bewahren. Der normale mechanische Verschleiß des Fahrzeugs wird vom Vermieter übernommen, der aufkommende Kosten während der Mietdauer für Schmiermittel, Ölwechsel, Austausch der Bremsflüssigkeit oder sonstigen Betriebsstoffe sowie kleinere Reparaturen außer Reifenpannen mit bis zu maximal 6 Euro deckt. Diese Wartungsarbeiten müssen immer in den Werkstätten des Vermieters ausgeführt werden. Auf gleiche Weise muss jegliche andere Reparaturen schriftlich vereinbart werden, liegt zulasten des Mieters und darf nur in den Werkstätten des Vermieters oder in denen von ihm Genehmigten durchgeführt werden.

10.- TREIBSTOFFE

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit dem geeigneten Treibstofftyp aufzutanken, dessen Kosten immer zu seinen Lasten sind. Jegliche Kosten, die der Gebrauch von ungeeignetem Treibstoff verursachen, sind zulasten des Mieters.

Der Mieter vereinbart mit dem Vermieter vor Übergabe des Mietfahrzeuges den Betrag, der sich zu diesem Zeitpunkt im Tank befindet. Das vom Mieter angegebene Zahlungsmittel wird mit dem vereinbarten Betrag belastet. In keinem Fall leistet der Mieter Rückerstattungen für Treibstoff.

11.- COMPUTERBEARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN.

Der Mieter erteilt die Befugnis zur automatischen Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten, die zur Erstellung des Vertrages zur Leistung des vereinbarten Service notwendig sind, sowie auch für Angebote und Anstellung von anderen Produkten und Serviceleistungen des Vermieters. Der Mieter wird über sein Recht in Kenntnis gesetzt, seine personenbezogenen Daten abzurufen, zu berichtigen und falls gewünscht, durch eine schriftliche Mitteilung an das Mietunternehmen zu löschen. Außerdem gibt der Mieter sein Einverständnis, dass der Vermieter seine Daten an Firmen der Unternehmensgruppe oder andere Firmen, mit denen der Vermieter Partnerschaftsabkommen unterhält, weitergeben kann, damit die Serviceleistungen von Autovermietung in Spanien oder im Ausland verbessert werden können, unter Berücksichtigung der spanischen Gesetzgebung über den Schutz von personenbezogenen Daten.

12.- HAFTUNG.

Der Vermieter erklärt, alle notwendigen Vorkehrungen getroffen und das Fahrzeug auf mechanische Mängel überprüft zu haben, wobei der Vermieter keine Haftung für Beeinträchtigungen übernimmt, die in direkter oder indirekter Weise dem Mieter zufälligen Schaden oder Störfall aus jeglichen Gründen verursachen könnte.

13.- ALLGEMEINE ANORDNUNGEN.

Der Mieter ist berechtigt, ein Exemplar des vorliegenden Vertrages in spanischer/deutscher und in einer der verfügbaren Sprachen zu erhalten. Im Fall von Unstimmigkeiten ist die spanische Version gültiger. Der Kreditausgleich gegenüber dem Vermieter wird nur erfüllt, wenn die Kredite durch gerichtliche Entscheide oder anerkannte Schlichter zugesprochen oder vom Vermieter anerkannt werden. Falls es mehr als einen Mieter geben sollte, so sind alle vor dem Vermieter gesamthaftbar. Alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, dehnen ihre Gültigkeit auf alle bevollmächtigten Fahrer aus.

14.- GERICHTSSTAND

Beide Vertragsparteien unterliegen bei Verzicht auf ihre eigene Gerichtsbarkeit für Angelegenheiten, die Auslegung oder Erfüllung der vorliegenden Vertragsbestimmungen betreffen, dem Schiedsgericht, das die Ansprüche des bestehenden Verkehrs der autonomen Region festsetzt, wo der Wagen verliehen wurde, und falls der Gerichtshof der Stadt Palma nicht zuständig sein sollte.

15 – VERTRAGSAUFLÖSUNG

Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag im Fall eines laufenden Rechtsstreites zu kündigen. Der Vermieter kann ihn aus wichtigen Gründen unter folgender Beachtung kündigen:

- Die Rückgabe von Quittungen, Schecks, Schuldscheinen, Kredit- und/oder Debitkarten, außer wenn der Mieter die Zahlung innerhalb der Dreitagefrist erfolgen lässt. Falls Fahrzeugnutzung, die auf ungeeignete, nicht vorherbestimmte Weise geschieht oder wenn der Mieter auf absichtliche, schwere, vorsätzliche oder fahrlässige Art und Weise Schaden verursacht. Die Verletzung der anwendbaren Rechtsverordnungen bezüglich Geschäftsbeförderung. Die Nicht-Einhaltung jeglicher in diesem Vertrag aufgeführten Verbote.  Im Fall von erhöhter Unfallquote. In diesem Fall ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe von Fahrzeug, Schlüssel, Unterlagen und jeglichem Zubehör verpflichtet. In allen Fällen ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug von seinem Aufenthaltsort bei Vertragsauflösung abzuholen. Der Vermieter kann im Fall einer Vertragsauflösung vom Mieter Ersatz des entstandenen Schadens und des entgangenen Gewinns fordern, die ihm diese Auflösung verursacht haben.